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tandi 18.11.2013 13:50

Testament erstellen
 
Liebe Forumsgemeinde,

Ich bin neu hier, kenne mich noch nicht so aus, drum wenn's erlaubt ist stelle ich eben meine Fragen hier. :)
Wir (Ehepartner in Gütergemeinschaft) wollen pflichtbewusst unsere
Testamente erstellen. Ich hab auf Eurer Site viel gelesen was mir viel geholfen hat. Danke dafür :). Ein paar wenige offene Fragen habe ich aber noch:

1. Stimmt es das Versicherungen (Lebens-, Riskioversicherungen) jedenfalls nicht unter Erbschaft fallen? Eine Erbschaft kann also abgelehnt werden seitens Ehepartner ohne das die Versicherung betroffen ist und ohne das andere Erben Pflichtanteile von dem hinterbliebenen Ehepartner verlangen können? Bzw. Pflichtanteilige Verwandtschaft hat keine Rechte auf die Versicherungssumme?

2. Ich hab gelesen das der Hausrat immer dem hinterbliebenen Ehepartner zufällt. Was passiert wenn der hinterbliebene Alleinerbe ist, das Erbe aber abgelehnt hat? Was passiert dann mit dem gemeinsamen (oder in unserem Fall einseitig zu 95% angeschafften Hausrat) und hat dann enterbte Verwandtschaft Anspruch ( prozentualen Pflichtanteil ?) auf den Hausrat?
Bzw Wenn alle das Erbe ablehnen, wer hat dann Anspruch auf den Hausrat
(in dem selbstverständlich der/die hinterbliebene Ehepartner wohnt und den braucht)?

3. Was sind Vor-/und Nachteile eines "befreiten" Alleinerben? Ich hab nur einen Satz gefunden das es Vor-/und Nachteile gibt.

4. Ich lese immer hinterbliebene Mutter muss zB mit Kindern und Eltern des
Verstorbenen Teilen zu den üblichen Prozentsätzen. Betrifft das auch den Vater.. sprich hinterbliebenden Ehegatten?

Ich freue mich auf jegliche Anworten

Danke Euch

Tandi

Recht-Einfach 22.11.2013 10:06

AW: Testament erstellen
 
Hallo,

zu 1.
Je nach Versicherung werden diese oft auf bestimmte Personen ausgeschrieben, um diese im Todesfall abzusichern, wie z.B. bei der Risikolebensversicherung. Diese würde meines Erachtens nicht in die Erbmasse mit eingehen, da sie erst mit dem Tod fällig wird. Die Erbmasse besteht hingegen aus den Habseligkeiten und Vermögen zum Zeitpunkt des Todes.

zu 2.
Gute Frage. Wird das Erbe ausgeschlagen, so kommen die Erben nachrangiger Ordnung zum Zuge. Hierbei würde der Hausrat mit in die Erbmasse fallen. Schlagen alle das Erbe aus, vermute ich demzufolge, dass auch der Hausrat dem Fiskus zufallen würde. Ganz sicher bin ich mir hierbei jedoch nicht.

zu 3.
Diese Formulierung tritt meist im Zusammenhang mit Vorerbe und Nacherbe auf. Einem Vorerben obliegt es das Vermögen bestmöglich für die Nacherben zu errhalten. Er unterliegt somit Verfügungsbeschränkungen. Diese können durch den Zusatz "befreit" gelockert werden.

zu 4.
Die Regelungen zum Ehegattenerbrecht gelten für Ehefrau wie Ehemann gleichermaßen.


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