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Silvi 08.09.2014 22:25

Testament mit unbeschränkter Vorerbin
 
Hallo, meine Eltern haben ein Berliner Testament verfasst, wobei sie sich zu alleinigen und unbeschränkten Vorerben eingesetzt haben. Nacherbe soll der Enkel sein. Ich als einzige Tochter wurde völlig enterbt, bzw. erst gar nicht erwähnt. Mein Vater ist nun verstorben. Meine Mutter möchte nun als Alleinerbin den Nachlass nicht mehr ihren Enkel, den Nacherben laut Testament, vererben. Der Enkel hat sich seit Jahren nicht mehr gemeldet und den Kontakt zu den Großeltern abgebrochen. Sie denkt darüber nach das vorhandene Grundstück verkaufen. Nur so zum Schein. Ausziehen wird sie dort nicht. Das Geld will sie dann verleben, damit für den Schlusserben nichts übrig bleibt. Darf sie dass? Sie beruft sich auf das Wort "unbeschränkt" im Testament.

Recht-Einfach 09.09.2014 13:56

AW: Testament mit unbeschränkter Vorerbin
 
Kurz und knapp: Ihre Mutter darf mit dem Vermögen machen, was Sie möchte.

Problem: Sie darf das Testament nicht mehr ändern! Es handelt sich um ein Berliner Testament, welches nach Tod eines der Ehegatten rechtsgültig ist.

Wenn Ihr Vater noch keine drei Jahre verstorben ist, haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Pflichtteil einzufordern. Lesen Sie sich dazu bitte hier ein: Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach

Silvi 09.09.2014 15:43

AW: Testament mit unbeschränkter Vorerbin
 
Vielen Dank. Das werde ich wohl machen müssen. Sie wird ein Darlehen aufnehmen und das Haus mit einer Grundschuld belasten. Mindert diese Grundschuld meinen späteren Pflichtteil an meine Mutter?
Vorab vielen Dank für eine Auskunft

Recht-Einfach 11.09.2014 10:44

AW: Testament mit unbeschränkter Vorerbin
 
Zitat:

Mindert diese Grundschuld meinen späteren Pflichtteil an meine Mutter?
Im Fall, dass Sie vor Ihrer Mutter versterben?:
Ihre Mutter hat keinen Pflichtteilsanspruch. Da ja ein Enkel existiert und Sie das einzige Kind sind, nehme ich an, dass es sich dabei um Ihren Abkömmling handelt.

Da somit ein Erbe erster Ordnung existiert, haben Erben zweiter Ordnung (Ihre Mutter) keinerlei Ansprüche.

Falls Sie den Todesfall der Mutter und die Geltendmachung eines erneuten Pflichtteilsanspruches meinen:
Hier sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Oftmals werden Berliner Testamente so formuliert, dass die Geltendmachung eines Pflichtteils eine zukünftige Einforderung ausschließt. Hier kann ich nur eine professionelle Beratung empfehlen!


Erbrecht Einfach

Silvi 12.09.2014 21:26

AW: Testament mit unbeschränkter Vorerbin
 
Vielen Dank für eure Meinung. Ich werde sodann meinen Pflichtteil durchsetzen.


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