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Rob.M 04.11.2016 13:13

Berliner Testament, Pflichtteil und anteilige Hypotheken
 
Hallo zusammen,
hatte schon Anfang des Jahres wegen obigen Themas geschrieben.
Nun hat sich folgende Änderung ergeben. Mutter hat Vater überredet eine Hypothek auf das bereits abgezahlte Haus aufzunehmen.
Die Summe beläuft sich auf 60.000€. Mutter bekommt 40.000€, Vater 20.000€
Jeder zahlt seine Zinsen 2/3, 1/3 anteiligt.

Vater ist leider schwer erkrankt sodass er weder die Zinsen bis zur Volltilgung bezahlt hat noch das er den Betrag in einem Rutsch zurückzahlen kann.

Was passiert nun im Erbfalle?. Wird beim Hausverkauf die anteilige offene Hypothek anteilig an die Kinder übertragen?. Muss Mutter nicht mit Ihrem bereits zu lebzeiten abgeschlossenen Hypovertrag für Vaters bürgen (einstehen)?

Meine Rechnung:

Hauswert: 200.000€, Mutter gehört schon die Hälfte, also 100.000€ + Erbe 50.000€, bleiben für die beiden Kinder als Pflichtteil 50.000€/2 also 25.000€.

Werden die Hyposchulden gleich am Anfang gegengerechnet?
Da Mutters noch ca. 35.000€ Barbestand hat würde das als erstes gegengerechnet werden?

Danke für die kompetente Hilfe

R.Mayer

Recht-Einfach 18.11.2016 11:53

AW: Berliner Testament und anteilige Hypotheken
 
Hallo, ich glaube ich verstehe die Frage nicht richtig ...

denn grundsätzlich ist es beim Berliner Testament so, dass im Erbfall alles Vermögen nebst Schulden an den überlebenden Ehegatten geht. Die Kinder werden als Nacherben berücksichtigt. In diesem Fall ist eine anteilige Zuordnung also garnicht notwendig ...

Wieso wollen die Kinder denn den Pflichtteil einfordern? Ist das für Sie nicht von Nachteil? Wurden Sie enterbt?

Sie sagten: "Kinder sind im Testament nicht aufgeführt" - wer soll denn dann erben, wenn auch der zweite Ehegatte verstirbt?


Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach

Rob.M 21.11.2016 12:30

AW: Berliner Testament, Pflichtteil und anteilige Hypotheken
 
Hallo,
danke für die Rückmeldung.

Ja, im Nachhinein könnte sich das tatsächlich negativ auswirken.
Allerdings wurden die Kinder nicht enteerbt. Hatte übersehen das die Kinder automatisch die Nacherben sind, auch wenn nicht extra im Testament erwähnt.

Danke und freundliche Grüsse

R.Maier


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