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Mucki 26.01.2017 15:10

Berliner Testament mit Stiefmutter
 
Mein Vater hat zusammen mit seiner 2. Ehefrau ein Berliner Testament erstellt. Der überlebende Partner wird zum alleinigen, unbeschränkten Erben eingesetzt.

Eine weitere Bestimmung gibt es nicht.

Nach dem Tod von meinem Vater sind meine Schwester und ich durch die Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen.

Frage 1: Wenn wir den Pflichtteil innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht einfordern, erben wir gar nichts mehr, wenn die Stiefmutter das nicht möchte, richtig?(da es ja dann keine Erbfolge mehr gibt, da wir nicht mit Ihr verwandt sind)

Frage 2: Geht es auch, dass nur ich oder nur meine Schwester den Pflichtteil einfordern oder müssen wir das gemeinschaftlich tun? Was passiert, wenn einer von uns beiden nicht einfordert?

Frage 3: Um Einsicht in den Vermögensstand zu bekommen, müssen wir die Unterlagen von der Stiefmutter einfordern, oder? Gibt es dafür Vorlagen?

Frage 4: Müssen wir einen Anwalt einschalten für die Einforderung des Pflichtteils oder kann man das auch mit der Stiefmutter selbst regeln? (allerdings kein gutes Verhältnis)

Frage 5: Wenn ich den Pflichtteil über einen Anwalt einfordere, was kommen da für Kosten auf mich zu und wie lange dauert das Ganze im Durchschnitt? (Erfahrungswerte vielleicht, ich weiß dass man hier keine festen Aussagen machen kann)



Danke für Antworten im Voraus!

Recht-Einfach 29.01.2017 16:26

AW: Berliner Testament mit Stiefmutter
 
Hallo, ich komme mal direkt zu Ihren fragen:

Zitat:

Frage 1: Wenn wir den Pflichtteil innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht einfordern, erben wir gar nichts mehr, wenn die Stiefmutter das nicht möchte, richtig?(da es ja dann keine Erbfolge mehr gibt, da wir nicht mit Ihr verwandt sind)
Das ist korrekt. Wenn Sie Ihren Pflichtteil nicht beim Todesfall des Vaters einfordern, werden Sie vermutlich leer ausgehen.

Zitat:

Frage 2: Geht es auch, dass nur ich oder nur meine Schwester den Pflichtteil einfordern oder müssen wir das gemeinschaftlich tun? Was passiert, wenn einer von uns beiden nicht einfordert?
Es kann jeder Erbe separat seinen Pflichtteil einfordern - dieser besteht in der Regel in einem geldwerten Anspruch. Sollte einer der Erben seinen Pflichtteil nicht einfordern, verbleibt die anteilige Erbmasse eben bei der Alleinerbin.

Zitat:

Frage 3: Um Einsicht in den Vermögensstand zu bekommen, müssen wir die Unterlagen von der Stiefmutter einfordern, oder? Gibt es dafür Vorlagen?
Fragen Sie Ihre Stiefmutter nach einem Nachlassverzeichnis. Dies sollte alle Vermögensgegenstände beinhalten nebst Nachlassverbindlichkeiten. An dieser Stelle kann es schon Sinn machen einen Anwalt einzustellen, sollte es nicht um "Peanuts" gehen.

Zitat:

Frage 4: Müssen wir einen Anwalt einschalten für die Einforderung des Pflichtteils oder kann man das auch mit der Stiefmutter selbst regeln? (allerdings kein gutes Verhältnis)
Sie können es gerne ohne Anwalt versuchen. Aber sollte bereits bei Erstellung der Verdacht auf mangelnde Kooperation entstehen, kann ich nur empfehlen sich rechtlich vertreten zu lassen.

Zitat:

Frage 5: Wenn ich den Pflichtteil über einen Anwalt einfordere, was kommen da für Kosten auf mich zu und wie lange dauert das Ganze im Durchschnitt? (Erfahrungswerte vielleicht, ich weiß dass man hier keine festen Aussagen machen kann)
Heir habe ich keine Erfahrungen. Vermutlich ist das vom Gegenstandswert abhängig, den hier im Forum keiner kennt. Da wenden Sie sich am besten direkt an den Juristen Ihrer Wahl. Der wird Sie sicherlich über saämtliche möglichen Kosten aufklären.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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