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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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Erstattung der Nebenkosten
Hallo,
ich habe im Juli 2011 meine Jahresendabrechnung für die Nebenkosten bekommen, mit einer Rückzahlung in Höhe von ca. 40 Euro. Leider war die Rechnung etwas missverständlich, da dort ein Minus stand u. so habe ich das Geld an meine Vermieterin fälschlichweise überwiesen. Dies habe ich Ihr mitgeteilt u. sie hat versucht, den Betrag zurückzuüberweisen, was auf Grund von Bankproblemen nicht funktioniert hat. So habe ich den Betrag von meiner nächsten Miete abgezogen, alles in Absprache mit der Vermieterin. Alles gut soweit. Jetzt - also ein Jahr später - im August 2012 bekam ich einen Brief, dass ihr aufgefallen ist, dass der Betrag doch auf meinem Konto eingegangen ist. Nach einer Kontrolle ist dem tatsächlich so. Meine Frage: Muss ich nach einem Jahr diese Korrektur nochmal vornehmen oder gibt es dafür Fristen, die der Vermieter einhalten muss? Es geht jetzt nicht um eine grosse Summe, aber ich bin noch Studentin u. da ist das Geld knapp...:-( Vielleicht kann jemand weiterhelfen? Vielen Dank schon mal im Voraus! Herzliche Grüsse, Anna |
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#2
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AW: Erstattung der Nebenkosten
Ich denke, dass diese Angelegenheit nicht von der rechtlichen Seite gesehen werden darf. Sie haben sich um 40,- Euro bereichert, egal wessen Fehler es war. Darum sollte es der Anstand gebieten, dass man das Geld zurück gibt.
Zu Ihrer Beruhigung sollten Sie sich mit dem Thema "regelmäßige Verjährung" beschäftigen. Google wird auch Ihnen helfen. |
#3
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AW: Erstattung der Nebenkosten
Zitat:
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Stichworte |
rückzahlung, verjährung |
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