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Erbfolge bei Kind aus 1. Ehe

Erbschaft und Erbe - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 05.01.2015, 21:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2015
Beiträge: 1
Standard Erbfolge bei Kind aus 1. Ehe

Hallo

Folgende Frage hätte ich:

Ich habe einen Sohn aus meiner 1. Ehe, die nach ca. 2 Jahren geschieden wurde. Mit meiner 2. Frau bin ich jetzt 38 Jahre verheiratet und mein Sohn aus erster Ehe ist bei uns aufgewachsen. In einem Testament habe ich meine Frau als Alleinerbin eingetragen und mein Sohn sollte nur den Pflichtteil erhalten. Wie viel % würde ihm als Pflichtteil zustehen?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.


Danke



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  #2  
Alt 06.01.2015, 16:03
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Erbfolge bei Kind aus 1. Ehe

Hallo,

der Weg zur Berechnung des Pflichtteils Ihres Sohnes aus erster Ehe erfolgt am leichtesten über die Berechnung des gesetzlichen Erbteils, da der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs darstellt.

Je nach Güterstand, beträgt der Erbanteil Ihrer Frau mindestens 25%, 50% bei Zugewinngemeinschaft:
Erbrecht des Ehegatten - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber

Gehen wir von der Zugewinngemeinschaft aus, würde der Erbteil Ihres Sohnes gesetzlich ebenfalls 50% betragen, vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Erben erster Rangordnung.

Der Pflichtteil des Sohnes beträgt somit 25%.


Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
alleinerbe, ehegatte, kind, pflichtteil


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