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Tiere zu Besuch
Hallo
Also ich habe schon viel gestöbert uu dem thema aber nix gefunden. Meine Eltern haben sich getrennt und jetzt lebt der hund bei meiner Mutter da sie aber im schichtdienst arbeitet und ab und zu auch mal auf Geschäftsreisen ist hat sie mich gebeten den und für 2 bis 3 tage zu mir zunehmen. Im Mietvertrag steht dss Tierhaltung verboten ist und uch als ivh mit drm vermieter geredet habe hat er mir noch mal sehr deutlich ins ohr gebrüllt das wenn ich den hund zu besuch habe er ihn von der Polizei raus holen lässt. Er hat jetzt auch ein schild an die Tür gemacht das hunde draußen bleiben müssen. Was kann ich tun? Darf ich den hund mitnehmen oder nicht? Kann mir der vermieter was wenn ich es tu? Danke im voraus. Mfg kampfmaus |
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#2
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AW: Tiere zu besuch
Gegen einen Hund, der ab und an zu Besuch kommt, kann der Vermieter wohl keine Gründe anführen. Außer es wäre ein Kampfhund.
Mit der Aussage, die Polizei zu rufen macht er sich doch nur lächerlich. Auch wäre diese Besuchsregelung mit dem Hund kein Grund für eine Kündigung. |
#3
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AW: Tiere zu Besuch
Ich sehe das auch so. Der Vermieter wird wohl kaum etwas machen können. Eine andere Alternative wäre da vielleicht Haustierbetreuung. Die kann man übrigens auch von der Steuer absezten.
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#4
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AW: Tiere zu Besuch
Ich sehe das auch so wie Regenmacher
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#5
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AW: Tiere zu Besuch
Wenn etwas verboten ist, dass werden ich dies nicht nachhaltig umgehen oder brechen
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#6
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AW: Tiere zu Besuch
Wenn der Hund nur da ist kann er eine Abmahnung schicken. Mehr nicht denke ich.
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Stichworte |
besuch, hund, kündigung, tiere, tierhaltung |
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