AW: Berliner Testament einseitig änderbar?
Hallo,
das gemeinsame Testament (Berliner Testament) kann meines Wissens nach nur gemeinschaftlich widerrufen oder durch ein neues Berliner Testament beider Ehegatten geändert werden!
Es kann auch nicht durch ein neues Einzeltestament aufgehoben werden!
Einzige Möglichkeit wäre einen Widerruf über einen Notar zu formulieren und dem anderen Ehegatten zuzustellen. Hier sollten Sie sich aber im Vorfeld vom Notar beraten lassen.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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