Pflichtteilsergänzungsanspruch für die Schenkung ausschließen
Mein Vater möchte ein Haus bauen. Da er nicht komplett über die benötigten finanziellen Mittel verfügt und aufgrund seines Alters keinen Kredit mehr genehmigt bekommt, möchte er, dass wir das Haus bauen.
Er möchte uns 200.000 Euro für den Hausbau schenken, die restliche Summe würden wir als Darlehen aufnehmen. Er würde dieses dann in Form einer monatlichen Miete an uns abzahlen.
Ich habe noch eine Schwester, deren Erbe von meinem Vater auf den Pflichtteil begrenzt wurde.
Nun stellen sich mir im Zusammenhang mit dem Hausbau/ -kauf folgende Fragen:
- Ich habe auf Ihrer Homepage gelesen, dass der Erblasser verfügen kann, dass die Schenkung nicht ausgeglichen werden muss. Bedeutet das, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch für die Schenkung der 200.000 Euro entfällt, wenn mein Vater dies verfügt?
- Wenn ja: wie kann dies sicher verfügt werden?
- Sehe ich es richtig, dass keine Schenkungssteuer gezahlt werden muss? Wie ich Ihrer Internetseite entnommen habe, gilt für Kinder ein Freibetrag von 400.000 Euro.
- Ist es möglich, meinem Vater das Haus preiswerter zu vermieten, als es ortsüblich möglich ist, da er uns die Schenkung gemacht hat?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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