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Alt 09.03.2016, 08:01
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schenkung bei Lottogewinn

Hallo, diese Fragen sind meines Erachtens nach nicht nur erbrechtlich relevant, ggf. tangieren sie auch das Einkommensteuerrecht...

a) die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum ist möglicherweise bei der Einkommensteuer innerhalb der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen

b) das ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann. Ich denke eher, dass sie im Vorfeld überlegen sollten, was Sie schenken. Als "Freund" gilt er auch als dritte Person und hat nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Ich glaube aber nicht, dass da die von Ihnen genannten Dinge mit hereinfallen.

c) solange Sie Eigentümer der Autos sind und diese nicht verschenken, können Sie damit machen was Sie wollen und auch fahren lassen wen Sie wollen.

d) das Finanzamt könnte das mitbekommen, wenn Ihre Eltern das Geld anlegen und damit z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung erwirtschaften. Möglicherweise wird dann nach der Quelle des Geldes gefragt. Darüberhinaus könnte es vielleicht Neider (z.B. Ihre Geschwister wenn vorhanden) geben?


Vielleicht konnte ich ja ein wenig helfen und wünsche liebe Grüße,


Erbrecht Einfach
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