Hallo, ich würde hier ein Berliner Testament mit Vor- und Nacherbe empfehlen.
Sie setzen sich als Ehegatten gegenseitig als Vorerben und Ihre Kinder als Nacherben der einzelnen Wohnungen ein.
Hinzu kommt eine Klausel a la:
Sollte eines der Kinder bei Versterben eines Elternteils seinen Pflichtteil einfordern, soll er auch bei Versterben des zweiten Elternteils nur seinen Pflichtteil erhalten!
Die Ehegatten haben einen Freibetrag i.H.v. 500.000 EUR, Kinder jeweils 400.000 EUR. Erst beim Überschreiten dieser Freibeträge fällt Erbschaftsteuer an.
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber
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