Hallo,
grundlegend kann man beim Notar ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Es wäre also kein Problem, die Dame dort weiterhin wohnen zu lassen.
Das Problem liegt eher in der Schenkung. Sie hätten die Schenkung als Nachbar über dem Freibetrag von 20.000 EUR mit 30% zu versteuern. Siehe:
Schenkungssteuer Höhe und Schenkungssteuer Freibetrag - Schenkung und Erbrecht Ratgeber
Hier müsste natürlich ein aktuelles Wertgutachten her...
Darüberhinaus wird die Schenkung 10 Jahre lang pflichtteilergänzend angerechnet:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Dies ist bei Ihnen aber nicht so wild, da es keine Pflichtteilsberchtigten gibt. Schwestern und Nichten kann man nämlich nicht zu diesem Kreis zählen. Siehe:
Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch - Erbrecht Ratgeber
Wenn Ihre Nachbarin die Verwandtschaft im Testament also nicht erwähnt, sind diese meiner Kenntnis nach enterbt. Eine ausdrückliche Enterbung wäre aber auch immer sinnvoll...
Somit bleibt die Frage nach dem Verkauf zum symbolischen Euro:
Hier kann es Probleme mit dem Finanzamt geben (Stichwort: Gestaltungsmissbrauch), da so ein Vertrag dazu bestimmt ist Steuern am Fiskus vorbeizuschleusen.
Ich kann somit nur eine rechtliche Beratung empfehlen, da erben, wie schenken, wie für 1 EUR kaufen scheinbar noch nicht die beste Lösung ist (da immer mit einer größeren Steuerbelastung verbunden).
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach