Hallo,
habe Post vom Nachlassgericht erhalten, demnach wurde der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt. Ich kann nun innerhalb von 2 Wochen beantragen am Verfahren beteiligt zu werden.
Was bedeutet das? Wenn ich mich nicht melde erbe ich eventuell nichts? Oder muss ich meinen Anspruch auf einen Pflichtanteil beim Erben geltend machen?
Ich will ja nichts falsch machen.
Danke für Hilfe.