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Alt 13.03.2016, 10:14
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Antrag auf Erteilung eines Erbscheines

Hallo,

hier kann ich nur auf die Ausführungen in dem Schreiben verweisen. Ohne den Inhalt zu kennen, kann ein Forum leider nicht helfen.

Aber die größten Befürchtungen kann ich Ihnen nehmen:
Sollten Sie gesetzlicher Erbe oder per Formulierung im Testament als Erbe bedacht sein, werden Sie auch etwas erben. Um "nichts" zu erben, müssten Sie das Erbe ausdrücklich ausschlagen:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber

Zum Thema Pflichtteil: Ihren Pflichtteil müssten Sie geltend machen, wenn Sie erfahren, dass Sie enterbt worden sind. Darüberhinaus wäre zu klären, ob Sie zum Personenkreis mit Anspruch auf den Pflichtanteil gehören. Dazu finden Sie reichlich Informatiopnen in unserem Ratgeber:
Der Pflichtanteil im Erbrecht - Anspruch auf den Pflichtteil - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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