Hallo,
generell sind schriftlich formulierte Testamente möglich und auch gültig, wenn sie die Formvorschriften erfüllen. Lesen Sie dazu bitte hier:
Testament richtig schreiben und Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
Bitte entnehmen Sie dem Verzichtsvertrag, ob die Enterbung rechtens ist.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach