Hallo, grundsätzlich ist das kein Problem. Sollte der Erbteil, der an die Kinder geht, größer als der Pflichtteil sein, sehe ich keine Notwendigkeit für eine Erbengemeinschaft mit der Lebensgefährtin, da der Nachlass sauber aufgeteilt werden kann.
Schwieriger wird es, sollte der Nachlass für die Kinder vom Wert kleiner als der Pflichtteil sein. Hier wäre dann eine Auszahlung/Abgeltung durchzuführen.
Wenn Ihre Lebensgefährtin alles erbt, dann muss Sie auch auf alles Steuern zahlen, das ist korrekt und bei nicht Verwandten auch relativ viel, siehe:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber
Eine Alternative wäre hier vielleicht Ihren Kindern alles zu vererben und das Haus per Vermächtnis an die Partnerin zu übertragen. Die wichtigsten Informationen zum Vermächtnis können Sie hier nachlesen:
Vermächtnis - Fragen und Antworten - Erbrecht Ratgeber
Da Sie Ihren letzten Willen sowieso notariell niederlegen wollen, rate ich hier auch zu einer ausführlichen Beratung durch Notar oder Rechtsanwalt.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach