AW: Umfassende Fragen zum Erbschein
Hallo,
leider kann ein Forum die Vorgehensweisen der Behörden nicht in Frage stellen. Hier wäre ein Anwalt der richtige Ansprechpartner.
Was ich Ihnen dazu sagen kann: Eine Generalvollmacht kann jedem erteilt werden. Der Erbschein dient zur Beweisbarkeit des Verwandtschaftsverhältnisses und Erbanspruchs. Bei zwei Todesfällen werden meiner Kenntnis nach also auch zwei Erbscheine benötigt.
Den Rest müsste Ihnen ein Fachmann beantworten.
Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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