|
Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Umfassende Fragen zum Erbschein
Guten Tag,
vor zweieinhalb Jahren verstarb mein Vater, vor einem knappen Jahr meine Mutter. Es existierte ein handschriftliches „Berliner Testament“, das beim Amtsgericht eingereicht und veröffentlicht wurde. Desweiteren sind meine Schwestern und ich jeweils einzeln (notariell) generalbevollmächtigt über den Tod hinaus. Das Erbe bestand aus Bankkonto und Grundstück mit Haus. Aus gesundheitlichen Gründen war es nicht möglich, nach dem Tod des Vaters für die Mutter einen Erbschein zu beantragen. Lt. Amtsgericht mussten nach Mutters Tod zwei Erbscheine beantragt werden, da Mutter zunächst als Alleinerbin im Grundbuch eingetragen werden müsse, dann die Kinder als Erbengemeinschaft. Erbscheinkosten beziehen sich auch auf Bankguthaben. Der Grundbucheintrag „überspringt“ meine Mutter, die Änderung erfolgte direkt von meinen Eltern als gemeinsame Eigentümer zur Erbengemeinschaft von uns Kindern. Zunächst glaubt man dem Gericht, dass das alles so seine Richtigkeit hat, mittlerweile habe ich immer mehr Zweifel, da ich bei meinen Recherchen im Internet teilweise andere aber auch widersprüchliche Infos gefunden habe. Meine Fragen: Braucht man trotz Generalvollmacht einen Erbschein? Braucht man tatsächlich zwei Erbscheine? Warum muss man bei zwei zeitgleich beantragten Erbscheinen zweimal die EV abgeben? Gibt es den nur auf Immobilien beschränkten Erbschein auch, wenn nur Inlandsvermögen vhd.ist? Wie lang ist die Beschwerdefrist gegen den Wertfestsetzungsbeschluss? (Lt.AG weniger als 6 Mon.) Wenn das Gericht falsch informiert hat, hat man dann ein „Rückgaberecht“ für den Erbschein? Hoffe, mir kann jemand helfen – Danke! |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Umfassende Fragen zum Erbschein
Hallo,
leider kann ein Forum die Vorgehensweisen der Behörden nicht in Frage stellen. Hier wäre ein Anwalt der richtige Ansprechpartner. Was ich Ihnen dazu sagen kann: Eine Generalvollmacht kann jedem erteilt werden. Der Erbschein dient zur Beweisbarkeit des Verwandtschaftsverhältnisses und Erbanspruchs. Bei zwei Todesfällen werden meiner Kenntnis nach also auch zwei Erbscheine benötigt. Den Rest müsste Ihnen ein Fachmann beantworten. Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
alleinerbe, amtsgericht, berliner testament, erbschein |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Muß ich einen Erbschein beantragen? | Manfred29 | Erbschaft und Erbe | 1 | 10.02.2016 09:41 |
Erbanspruch, Erbschein und Nachassgericht | angi | Erbrecht allgemein | 1 | 27.10.2015 13:02 |
Eintrag in Erbschein obwohl ich Erbe ausgeschlagen habe? | v.gl. | Erbrecht allgemein | 1 | 14.09.2015 12:03 |
Erbschein: Sind Nachweise für Nichtblutsverwandte beizubringen? | Braunschweick | Erbschaft und Erbe | 0 | 11.04.2015 13:53 |