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Erbschaft und Erbe Fragen zum Thema Erbschaft und Erbe (Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein, Erbe ausschlagen, Erbverzicht, Erbengemeinschaft und Vermächtnis) |
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Erbnachweis bei fehlender Geburtsurkunde
Hallo liebe Forumsmitglieder,
folgender Fall: Die Mutter von Person A hat einen Bruder, welcher verstorben ist. Der Bruder hat keine Kinder oder weitere Verwandte. Die Mutter von Person A ist auch schon verstorben, sodass Person A der einzig verbliebene nachfolgende Erbe des Bruders ist. Nun verhält es sich folgendermaßen: Person A muss die Geburtsurkunde seiner Mutter vorlegen, um das Verwandschaftsverhältnis zum dem verstorbenen Bruder nachzuweisen. Aufgrund von Kriegseinflüssen (2ter Weltkrieg) wurden jegliche Dokumente vernichtet. Kirchenbucheinträge sind nicht vorhanden, Standesämter wie Berlin I und des Geburtsortes (heute Polen) haben Negativbescheinigungen ausgestellt. Eine Nachbeurkundung beim letzten Wohnort sei nach Auskunft des Standesamt (des letzten Wohnortes) nicht möglich, da keine Einträge und Daten vorhanden sind. Photos, Briefverkehr zwischen den Geschwistern stellen keine Beweismittel nach Aussagen des Amtsgerichts dar. Die Beantragung des Erbscheins wird daraufhin vom Amtsgericht abgelehnt, da Person A keinen rechtlichen Nachweis erbringen könne. Welche Möglichkeiten hat Person A, um sein Verwandschaftsverhältnis dennoch nachzuweisen? |
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#2
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AW: Erbnachweis bei fehlender Geburtsurkunde
Hallo, grundsätzlich ist die Geburtsurkunde das beste Beweismittel.
Gemäß § 2356 BGB Nachweis der Richtigkeit der Angaben - Erbrecht können aber auch andere Unterlagen, die die Identität bestätigen vorgelegt werden: Zitat:
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
amtsgericht, geburtsurkunde |
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