Hallo,
es ist richtig, dass bei mehreren Erben immer eine Erbengemeinschaft gebildet wird. Es gibt jedoch solche, die vom Haupterben direkt reguliert werden können (und sich dann auflösen) oder welche die länger bestand haben, da es z.B. zu Streitigkeiten kommt, eine Eigentümergemeinschaft gebildet wird, oder sonstiges.
Bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer sind Nachlassverbindlichkeiten im Vorfeld in Abzug zu bringen. Da die Auszahlung des Pflichtteils in den Bereich der Nachlassverbindlichkeiten fällt, wäre die Erbschaftssteuer meiner Ansicht nach auch nur auf das reale Erbe zu zahlen. Siehe:
§ 10 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb - Erbschaftssteuergesetz
Für weitere Informationen rate ich Ihnen den gang zum Notar oder Rechtsanwalt.
Viel Erfolg wünscht, Erbrecht Einfach