AW: Vermieter gestorben, und jetzt?
Wenn ein Vermieter verstirbt ändert sich so schnell nichts. Die Miete wird weiter auf das bekannte Konto gezahlt bis vom Nachlassgericht ein neues Konto bekannt gegeben wird.
Für notwendige Reparaturen an der Mietsache sind in der Regel die Handwerker bekannt. Da sreckt man den Rechnungsbetrag vor, oder verrechnet mit der Miete. Das sollte aber nur für solche Dinge gelten, die keinen Aufschub dulden.
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