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Vermieter gestorben, und jetzt?

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 02.05.2016, 23:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2016
Beiträge: 1
Standard Vermieter gestorben, und jetzt?

Hallo,

wenn ein Vermieter stirbt, wer ist dann für die Mietangelegenheiten zuständig, bis ein eventueller Erbe gefunden wurde und übernimmt? An wen soll sich der Mieter wenden, wenn ein Mangel auftritt, bzw. wann kann der Mieter mit einer Benachrichtigung -durch wen auch immer- rechnen?

Danke
Gaffrey



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  #2  
Alt 05.05.2016, 17:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vermieter gestorben, und jetzt?

Wenn ein Vermieter verstirbt ändert sich so schnell nichts. Die Miete wird weiter auf das bekannte Konto gezahlt bis vom Nachlassgericht ein neues Konto bekannt gegeben wird.

Für notwendige Reparaturen an der Mietsache sind in der Regel die Handwerker bekannt. Da sreckt man den Rechnungsbetrag vor, oder verrechnet mit der Miete. Das sollte aber nur für solche Dinge gelten, die keinen Aufschub dulden.
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Stichworte
erbe, handwerker, mangel, nachlassgericht, vermieter


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