Hallo,
die Höhe des Pflichtteilsanspruches hängt vollständig vom Verwandtschaftsgrad der zwei Enterbten ab und ist ohne diese Angabe nicht zu beantworten.
Als Grundsatz gilt: Der Pflichtteilanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Anspruches:
Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
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