AW: Erbe und P-Konto
Hallo,
leider habe ich in diesen Bereichen keine Kenntnisse, kann Ihnen also auch nicht weiterhelfen.
Ihre Ansprechpartner sollten also tatsächlich der Insolvenzverwalter oder besser: ein Anwalt sein, der Ihnen vielleicht noch den einen oder anderen Tipp mit auf den Weg geben kann.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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