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Zitat von Recht-Einfach
Hallo,
die Höhe des Pflichtteilsanspruches hängt vollständig vom Verwandtschaftsgrad der zwei Enterbten ab und ist ohne diese Angabe nicht zu beantworten.
Als Grundsatz gilt: Der Pflichtteilanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Anspruches:
Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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GutenTag,
es handelt sich um 2 Kinder des Erblassers.
MfG