Pflichtteilergänzungsanspruch
Hallo Forum,
meine Frage:
Vor 19 Jahren habe ich von meinem Vater ein Grundstück erhalten. Der Verkehrswert im Vertrag vor 19 Jahren wird mit 70.000 Euro festgehalten (Allerdings war das Grundstück schon vor 19 Jahren eher 140.000 Euro wert, ich denke der Verkehrswert wurde niedriger gehalten, um die Kostenrechnung für den Notar kleiner zu halten. Dies ist wohl übliche Praxis). Mein Bruder hat 2010 die elterliche Immobilie (Wert 400.000 Euro) überschrieben bekommen. Eltern hatten Wohnrecht bis zum Tod.
Beide Eltern sind in diesem Jahr (2016) verstorben.
Kann ich noch Pflichtteilergänzungsansprüche gegen meinen Bruder geltend machen?
In meinem Vertrag für das Grundstück stand: "im Anrechnung auf das Erbe".
Ich finde unterschiedliche Aussagen, ob auch nach 19 Jahren trotzdem das Grundstück (aufgrund dieses Passus) noch mitgerechnet wird oder ob es unter die Abschmelzung gefallen ist und
daher überhaupt nicht mehr zur Rechnung hinzugezogen wird.
Dies hat natürlich völlig unterschiedliche Auswirkungen. Kann mir das Forum helfen?
Vielen Dank
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|