Hallo,
hier müsste der Sachverhalt einmal von einem Fachmann im Bezug auf die Ausgleichungspflicht geprüft werden:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht
Haben Sie denn bei Versterben Ihrer Eltern garnichts geerbt? Oder betrug das Erbe weniger als den Pflichtteil?
Ich rate in jedem Fall zu einer Beratung durch einen Anwalt. Dies kann auch günstig online über unseren Partner erfolgen - stellen Sie kostenlos Ihre Frage und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach