Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 09.06.2016, 07:24
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wie korrespondiert Testament mit Erbschein

Hallo,

zu 1)
Hier nehme ich an, dass der Wortlaut des Testaments in den Erbschein übertragen wird. Hier finden Sie ein paar Beispiele: https://www.google.de/search?hl=de&s...88.KyI8dprzCFM

zu 2)
Sie brauchen keinen Notar. Sie müssen aber Sie müssen einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs stellen!

zu 3)
Das hängt ganz vom Verkehrswert der Immobilie bzw. der Summe der Erbmasse ab. Als Kind haben Sie einen Freibetrag i.H.v. 400.000 EUR. Erst darüber entsteht Erbschaftsteuer. Hier finden Sie die Informationen zur Höhe der Steuer und den Freibeträgen:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber


Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten