Hallo,
zu 1)
Hier nehme ich an, dass der Wortlaut des Testaments in den Erbschein übertragen wird. Hier finden Sie ein paar Beispiele:
https://www.google.de/search?hl=de&s...88.KyI8dprzCFM
zu 2)
Sie brauchen keinen Notar. Sie müssen aber Sie müssen einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs stellen!
zu 3)
Das hängt ganz vom Verkehrswert der Immobilie bzw. der Summe der Erbmasse ab. Als Kind haben Sie einen Freibetrag i.H.v. 400.000 EUR. Erst darüber entsteht Erbschaftsteuer. Hier finden Sie die Informationen zur Höhe der Steuer und den Freibeträgen:
Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach