Hallo,
der Pflichtteil ist gem.
§ 2317 BGB Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs - Erbrecht sofort fällig!
Somit ist durchaus üblich den Erben unter Stellung einer realistischen Frist (auch in Anbetracht der Umstände) zur Auszahlung aufzufordern.
Einen Hinweis auf die Höhe kann man durchaus geben, insbesondere, wenn man neben der Vermögensaufstellung auch gleich die Auszahlung mit anfordert.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach