Anrechnung einer Schenkung für die Erbschaftssteuer
Im Jahr des Todes hat die Erblasserin 1000 EUR an die spätere Erbin verschenkt.
Im Schenkungssteuerbescheid wird festgestellt, dass dafür keine Schenkungssteuer anfällt.
Zugleich wurden aber im Erbschaftssteuerbescheid die 1000 EUR als "Vermögen aus Vorerwerben" dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs hinzugrechnet
( "zuzüglich" ).
Ich habe Zweifel, ob der Bescheid insoweit richtig ist.
Wo ist nomiert, dass eine steuerfreie Schenkung dem Erwerb durch Erbe hinzugerechnet wird?
Wieso fällt für eine Schenkung, die steuerfrei ist Erbschaftssteuer an ?
Eine Schenkung ist eine Schenkung und unterliegt dem Schenkungssteuergesetz.
Das Erbe ist das Erbe und unterliegt dem Erbschaftsstuergesetz.
Für eine Antwort wäre ich dankbar - es geht um die ERBSCHAFTSSTEUER
( nicht um den Pflichtteilergänzungsanspruch )
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