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Erbschaftssteuer Alle Fragen zur Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer, Berechnung, Erklärung, Höhe und Freibeträge) |
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#1
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Im Jahr des Todes hat die Erblasserin 1000 EUR an die spätere Erbin verschenkt.
Im Schenkungssteuerbescheid wird festgestellt, dass dafür keine Schenkungssteuer anfällt. Zugleich wurden aber im Erbschaftssteuerbescheid die 1000 EUR als "Vermögen aus Vorerwerben" dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs hinzugrechnet ( "zuzüglich" ). Ich habe Zweifel, ob der Bescheid insoweit richtig ist. Wo ist nomiert, dass eine steuerfreie Schenkung dem Erwerb durch Erbe hinzugerechnet wird? Wieso fällt für eine Schenkung, die steuerfrei ist Erbschaftssteuer an ? Eine Schenkung ist eine Schenkung und unterliegt dem Schenkungssteuergesetz. Das Erbe ist das Erbe und unterliegt dem Erbschaftsstuergesetz. Für eine Antwort wäre ich dankbar - es geht um die ERBSCHAFTSSTEUER ( nicht um den Pflichtteilergänzungsanspruch ) |
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#2
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Hallo,
hier wäre kurz und knapp zu sagen: Das Erbschaftssteuergesetz ist das Schenkungssteuergesetz! Die Gesetze sind gleichgesetzt anzuwenden: Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) Sollten Sie Zweifel am Bescheid haben, haben Sie die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Frist (4 Wochen) ein Rechtsmittel (Einspruch) einzulegen. Ich wünsche viel Erfolg und sende freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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Stichworte |
erbschaftsteuer, hinzurechnung, schenkung, vorerwerb |
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