Hallo,
hier wäre kurz und knapp zu sagen: Das Erbschaftssteuergesetz ist das Schenkungssteuergesetz! Die Gesetze sind gleichgesetzt anzuwenden:
Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
Sollten Sie Zweifel am Bescheid haben, haben Sie die Möglichkeit innerhalb der gesetzlichen Frist (4 Wochen) ein Rechtsmittel (Einspruch) einzulegen. Ich wünsche viel Erfolg und sende freundliche Grüße, Erbrecht Einfach