Sonderkündigung des Praxismietvertrages?
Guten Abend!
Im Rahmen meiner Existenzgründungshilfe + Hartz IV hatte ich nunmehr drei Monate einen Anteil einer Gemeinschaftpraxis von Heilpraktikern angemietet. Die Kosten in Höhe von 200.- waren in meiner Kalkulation gerade noch machbar. Allerdings habe ich die Räume noch kein einziges mal benutz, da ich noch keine Klienten gewinnen konnte.
Wegen einer enormen Nebenkostennachberechnung meiner Wohnräume bin ich nunmehr für die Praxismiete zahlungsunfähig geworden und habe daher umgehend gekündigt. Nun bestehen die jedoch auf die reguläre Kündigungsfrist, während ich mich frage, ob in diesem Fall nicht eine fristlose Sonderkündigung möglich wäre?
Herzlichen Dank im Voraus und
liebe Grüße, Werner
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