Hallo,
zum Einen sollten Sie dem Finanzamt die Erbteilsübertragung anzeigen, zum Anderen werden Sie dadurch verpflichtet eine Schenkungssteuererklärung abzugeben. Dies ist aber kein großes Problem, denn das Schenkungsteuerrecht basiert auf dem Erbschaftsteuerrecht und ist sich nahezu gleich.
Zur Erblasserin stehen Sie in keinerlei Verwandtschaftsverhältnis! Bedeutet: Wären Sie testamentarisch nicht erwähnt worden, wären Sie auch nicht erbberechtigt gewesen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen der Erbfolge gesetzlicher Erben zum Nachlesen:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber
Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte,
Erbrecht Einfach