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Erbschaftssteuer Alle Fragen zur Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer, Berechnung, Erklärung, Höhe und Freibeträge) |
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Verwandschaftsverhältnis bei einbenanntem Kind
Hallo an alle Forenmitglieder,
die Mutter meines Stiefvaters (ich bin ein einbenanntes Kind) hat eine Erbschaft von rund 275.000 Euro hinterlassen - das Erbe besteht hauptsächlich aus einem Grundstück mit Haus. Ich bin einer von 5 Erben und habe meinen Anteil (19%) schenkungsweise und unentgeltlich an meine Halbschwester (Enkelin der Erblasserin) übertragen. Der Übertrag wurde notariell beurkundet - in der Urkunde wurde vermerkt, dass meine Schwester mich von der Erbschaftssteuer frei zu halten hat. Ich bin nun vom zuständigen Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung aufgefordert worden. Dazu habe ich nun zwei Fragen: 1. Muß ich überhaupt eine Erklärung abgeben oder reicht es, dem Finanzamt die Erbteilsübertragung anzuzeigen? 2. In was für einem Verwandschaftsverhältnis stehe ich zur Erblasserin als Stiefkind Ihres (ebenfalls schon verstorbenen) Sohnes? Enkel, Stiefenkel oder gar kein Verhältnis? Für Ihre Antworten bedanke ich mich bereits im Voraus vielmals und wünsche Ihnen allen einen erfolgreichen Tag. |
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#2
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AW: Verwandschaftsverhältnis bei einbenanntem Kind
Hallo,
zum Einen sollten Sie dem Finanzamt die Erbteilsübertragung anzeigen, zum Anderen werden Sie dadurch verpflichtet eine Schenkungssteuererklärung abzugeben. Dies ist aber kein großes Problem, denn das Schenkungsteuerrecht basiert auf dem Erbschaftsteuerrecht und ist sich nahezu gleich. Zur Erblasserin stehen Sie in keinerlei Verwandtschaftsverhältnis! Bedeutet: Wären Sie testamentarisch nicht erwähnt worden, wären Sie auch nicht erbberechtigt gewesen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen der Erbfolge gesetzlicher Erben zum Nachlesen: Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte, Erbrecht Einfach
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#3
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AW: Verwandschaftsverhältnis bei einbenanntem Kind
Vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben in der Tat ein wenig mehr Licht in die Angelegenheit gebracht. Danke!
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Stichworte |
erbschaftssteuererklärung, fälligkeit, verwandschaftsverhältnis |
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