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Alt 12.11.2009, 17:16
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Sonderkündigung des Praxismietvertrages?

Hallo Spicy,

so wie ich das sehe schützt Unwissenheit vor Strafe nicht und der Mietvertrag ist rechtskräftig. Ob das Objekt genutzt oder auch nicht genutzt wird liegt ja im Ermessen des Mieters.

Ich sehe somit leider keine Möglichkeit früher als innerhalb der regulären Kündigungsfrist aus dem Vertrag auszuscheiden.

Ggf. durch Finden eines Nachmieters. Hier würde ich aber vorab das Gespräch mit dem Vermieter suchen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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