Hallo,
einleitend kann ich nur zu einer
Rechtsberatung durch einen Anwalt raten, da Ihr Fall leider zu individuell und komplex für ein kostenloses Forum ist.
Dennoch möchte ich mitteilen, dass eine Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden ausgeschlagen werden kann. Sollte diese Frist noch nicht verstrichen sein, wäre es möglicherweise eine Alternative für Sie.
Denn andernfalls bleibt Ihnen nur sich mit der Erbengemeinschaft anzufreunden und auseinanderzusetzen. Und wie Sie schon annehmen, ist eine Abschluss ohne die Mithilfe aller Erben nur sehr schwierig.
Dennoch viel Erfolg, Erbrecht Einfach