Hallo,
meiner Kenntnis nach sind mehrere Erben innerhalb einer Erbengemeinschaft an dem Nachlass des Erblassers beteiligt.
Um die Erbengemeinschaft aufzulösen, ist also die Regulierung der Anteile erforderlich - andernfalls bleibt die Erbengemeinschaft bestehen. Eine Verjährung von Ansprüchen sehe ich hier nicht, aber wenn das Vermögen aufgebraucht ist, kann es durchaus sein, dass Erben nach so einer langen Zeit Abstriche machen müssen!
Konkretes kann Ihnen aber nur ein Anwalt sagen, dafür ist der Fall leider zu speziell - gerade in Sachen Haftung!
Ich rate Ihnen daher sich den Sachverhalt kurz und
prägnant, aber detailliert zu notieren und einen Anwalt von unserem Partner für eine telefonische Rechtsberatung zu befragen:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Je nach Höhe des Erbanspruches, kann das eine lohnende Investition sein!
Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach