Erbengemeinschaft, Erbe ausschlagen, an wen geht dieser Teil?
Mein Vater ist vor 3 Jahren verstorben und wollte laut meiner Mutter nicht über das Thema Testament sprechen, so gibt es nun keins. So verteilen sich die Teile der vorhandenen Eigentumswohnung, Eigentum meines Vaters 50%, davon 50% für meine Mutter, je 25% an meinen Bruder und mich. So weit so klar.
Mein Bruder verstarb nun vor 3 Monaten, ebenfalls ohne Testament; und es gibt 3 leibliche Kinder und eine zweite Ehefrau, verteilen sich die 25% also zu 50% an seine 2. Ehefrau und seine 3 Kinder.
Die Wohnung muss verkauft werden, weil sie wegen Heimaufenthalt meiner Mutter das einzige Vermögen darstellt, was wegen der Kinder schwierig wird, eins ist obendrein minderjährig.
Der Betreuer meiner Mutter hätte nun gern, dass meine Schwägerin und ich auf das Erbe verzichten, weil er meint, das Erbe ginge dann zurück an meine Mutter.
Erstens: Ist das so, wenn ich auf meinen Anteil verzichte oder geht es an die Erben meines Bruders. Zweitens: Wenn meine Schwägerin verzichtet, geht das zurück an meine Mutter, mich oder an die Kinder?
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|