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Alt 29.08.2016, 15:23
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbengemeinschaft, Erbe ausschlagen, an wen geht dieser Teil?

Hallo,

grundlegend sind hier zwei Erbfälle zu betrachten. Den ersten Fall, das Versterben Ihres Vaters, ist relativ klar und verständlich.

Nun ist leider auch Ihr Bruder verstorben. Hierbei ist zu bedenken, dass Ihr Bruder nicht nur sein Erbe des Vaters, sondern auch selbst erwirtschaftete Vermögensgegenstände vererbt!

Erstmal zu Ihnen: Sie haben gar keine Möglichkeit mehr das Erbe auszuschlagen! Die Frist für die Ausschlagung beträgt sechs Wochen nach Kenntnisnahme von der Erbschaft. da Ihr Vater bereits drei Jahre Tod ist, ist diese Frist leider abgelaufen.

Nun zu Ihrer Schwägerin:
Wenn die Schwägerin verzichtet, erben alles die Kinder Ihres Bruders. Sollten diese auch verzichten, erben die Erben zweiter Ordnung, also die Mutter. Die Mutter erbt dann aber auch ALLES. Also auch Objekte, Gegenstände und Werte, die sich Ihr Bruder (ggf. gemeinsam mit seiner Frau) erwirtschaftet haben!

Wäre es hier nicht viel einfacher das Ganze mit einer Schenkung zu regulieren, damit sich die Erbengemeinschaft, die die Immobilie nun besitzt auflösen kann?


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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