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Alt 29.08.2016, 16:04
Bea Bea ist offline
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Standard AW: Muss ich eine Erbschaftsteuererklärung oder eine Schenkungsteuererklärung abgeben

Danke für deine schnelle Antwort!

Nach weiterer Recherche habe ich inzwischen verstanden, dass das Wohnrecht als Schenkung betrachtet wird, nicht als Erbe (wie ich annahm). Soweit ich sehe, muss ich in der Erbschaftssteuererklärungen bei den Schenkungen Angaben machen, ob der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat.

Ich (=Erbin) wurde bisher nicht aufgefordert, eine Erklärung abzugeben aber die Erklärung ist lt. Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung auch dann abzugeben, wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Erbschaftsteuer nicht zu erheben ist. Die Entscheidung darüber, was steuerpflichtig und was nicht steuerpflichtig ist, bleibt dem Finanzamt vorbehalten.

Ich werde wohl definitiv im Freibetrag liegen aber die Lebensgefährtin nicht (nicht verheiratet).

Danke noch mal!

Viele Grüße
Bea
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