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Erbschaftssteuer Alle Fragen zur Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer, Berechnung, Erklärung, Höhe und Freibeträge) |
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Muss ich eine Erbschaftsteuererklärung oder eine Schenkungsteuererklärung abgeben?
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung. Ich habe das Thema beim Durchsehen des Forums nicht gesehen, daher mache ich ein neues Thema auf. Mein Vater ist verstorben. Er hat (zu Lebzeiten) seiner Lebensgefährtin ein Wohnungsrecht an der Immobilie ab dem Zeitpunkt seines Todes eingeräumt. Außerdem hat er ihr kurz vor seinem Tod umfassend Mobiliar geschenkt. Ich wollte nun eine Erbschaftssteuererklärung abgeben aber ich bin nicht sicher, ob ich nun eine Erbschafsteuererklärung UND/ODER eine Schenkungssteuerklärung abgeben muss. Wird das Wohnungsrecht als Erbe oder als Schenkung angesehen? Falls es als Erbe angerechnet wird (was ich bisher annahm), muss ich zusätzlich eine Schenkungssteuererklärung abgeben? Für eure Kommentare wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank schon mal im Voraus Viele Grüße Bea |
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#2
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AW: Erbschafts- UND/ODER Schenkungssteuererklärung?
Hallo Bea, um ehrlich zu sein verstehe ich die Frage nicht wirklich.
Sie geben ja nur eine Erklärung über die Dinge ab, die Sie erhalten haben! Nicht über die Bezüge oder Rechte Dritter. Diese müssen ggf. eine eigene Erklärung abgeben. Hier wäre auch im Vorfeld zu prüfen, ob Ihr Erbanteil über dem Freibetrag liegt! Der Freibetrag für Kinder bei Schenkung oder Erbschaft liegt bei 400.000 EUR. Darunter muss garkeine Erklärung abgegeben werden. Wurden Sie denn vom Finanzamt aufgefordert eine Erklärung einzureichen? Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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#3
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AW: Muss ich eine Erbschaftsteuererklärung oder eine Schenkungsteuererklärung abgeben
Danke für deine schnelle Antwort!
Nach weiterer Recherche habe ich inzwischen verstanden, dass das Wohnrecht als Schenkung betrachtet wird, nicht als Erbe (wie ich annahm). Soweit ich sehe, muss ich in der Erbschaftssteuererklärungen bei den Schenkungen Angaben machen, ob der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat. Ich (=Erbin) wurde bisher nicht aufgefordert, eine Erklärung abzugeben aber die Erklärung ist lt. Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung auch dann abzugeben, wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Erbschaftsteuer nicht zu erheben ist. Die Entscheidung darüber, was steuerpflichtig und was nicht steuerpflichtig ist, bleibt dem Finanzamt vorbehalten. Ich werde wohl definitiv im Freibetrag liegen aber die Lebensgefährtin nicht (nicht verheiratet). Danke noch mal! Viele Grüße Bea |
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Stichworte |
erbschaftsteuer, erbschaftsteuererklärung, schenkungsteuer, schenkungsteuererklärung, wohnrecht |
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