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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Hallo zusammen,
ich wohne nun schon seit fast sechs Jahren in meiner Mietwohnung und heute hat mir meine Vermieterin eröffnet dass eine Mieterhöhung zum 01.08.2012 kommt. Sie erhöht um 40,00 € monatlich. Das finde ich ja noch in Ordnung. Sie hat mir auch eröffnet dass ich ab 01.08.2012 eine Garage nehmen muss und diese im Monat auch 40,00 € kostet. Meine Frage: Kann sie mich zwingen diese Garage zu mieten? Und sind 40,00 € für die Hälfte einer Doppelgarage (Baujahr 1974 und seitdem nicht mehr renoviert oder modernisiert) preislich ok, oder wie ich meine viel zu hoch? Danke schon mal im voraus LG |
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#2
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1. Mieterhöhungen unterliegen strengen gesetzlichen Regeln:
Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete 2. Kein Vermieter kann vom Mieter verlangen, eine Garage anzumieten. 3. Damit dürfte das andere Problem nicht mehr existent sein. |
#3
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Zitat:
Ob 40 € für eine Garage zuviel ist, ist relativ. Mancherorts sind Mieter froh wenn sie für 40 € im Monat einen Stellplatz unter freiem Himmel bekommen. |
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Stichworte |
garage, mieterhöhung, vergleichsmiete |
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