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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
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#1
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Laute Nachbarin
Hallo zusammen, über das Problem welches hier geschildert wird habe ich in keinen passenden Thread gefunden, hoffe das er auch hier reingehört.
So: Mieter A fühlt sich Nachts durch den Mieter B der unter ihm wohnt gestört. Mieter B geht einer Arbeit nach in der sie ca. 3 Wochen nicht zuhause ist, anschließend für eine Woche dann zuhause ist. Mieter A nahm sich allen Mut zusammen und hat Mieter B bereits 2mal darauf angesprochen. Das: Nachts der Fernseher so laut gestellt ist das man in der oberen Wohnung alles hört, das die Musik in die obere Wohnung dröhnt und das das Laufen auf Stöckelschuhen sehr unangenehm für Mieter A oben ankommt. Weiter noch zu diesem Problem führt das Mieter B tagsüber schläft und nachts aktiv ist. Fernseher, Musik, saugen, Wäsche waschen oder trocknen oder Spülmaschine und das zu Zeiten zwischen 00.00 Uhr und meist 7 Uhr. Mieter A hat Mieter B wie gesagt bereits 2mal darauf angesprochen, Mieters B Antwort war: "Wie wärs denn mal mit Ohrenstöpsel, oder Schlaftabletten auf pflanzlicher Basis?" "Sie sind aber sehr empfindlich." Mieter A sprach auch das "stöckeln" an. In der Wohnung von Mieter B ist teilweise Teppichboden verlegt, sowie Fliesen mit Läufern. Der Stöckelschuh erwies sich als "Hausschuh" - offene Sommersandale mit mind. 5-8 cm Absatz der dann auf die Fliesen knallt. Mieter A hat bereits ein Lärmprotokoll angefertig, jedoch ist Mieter A Single und somit sind Nachts keine Zeugen da. Auch hat Mieter A schon mehrere Nächte nicht schlafen können und ist somit schlaflos zur Arbeit gefahren! Genau wie letzte Nacht. Mieter A erhofft sich nun Hilfe von der Hausverwaltung, da die Nerven blank liegen... Könnt ihr Tpps geben? Wie würdet ihr vorgehen? Danke vorab fürs Lesen ! |
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#2
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AW: Laute Nachbarin
Wenn A keine Zeugen hat soll sie/er, zusätzlich zum Lärmprotokoll, Tonaufnahmen machen. Das geht mit den meisten Handys so weit ich weiß. Oder einer Digicam mit Videofunktion.
A könnte aber auch, wenn es mal wieder ganz schlimm ist, die Polizei rufen. |
#3
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AW: Laute Nachbarin
Sie sollten auch einmal schauen, ob ihrem Mietvertrag eine Hausordnung beiliegt oder eine im Flur des Hauses aushängt. Auch auf diese können Sie sich berufen, denn hier sollten meist Ruhezeiten von 22 Uhr bis 7 Uhr geregelt sein.
Eine wiederholte Nichteinhaltung kann seitens des Vermieters auch zur Kündigung führen. Hier haben Sie nur keine Aktien drin, abgesehen davon den Vermieter immer aufs Neue zu informieren. Schauen Sie doch auch noch einmal in diesen Artikel zum Thema Lärm und Lärmbelästigung im Mietrecht: Der Lärm und die Lärmbelästigung- neues Mietrecht einfach erklärt Mietrecht Einfach
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Stichworte |
hausordnung, lärm, lärmbelästigung |
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