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Nachbarin entscheidet über die Höhe der Büsche vor meinen Fenstern

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.02.2009, 11:32
mia mia ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 2
Standard Nachbarin entscheidet über die Höhe der Büsche vor meinen Fenstern

Hallo Miteinander,
seit einiger Zeit wurmt mich die Willkür meiner Nachbarin, und jetzt brauche ich für meinen Seelenfrieden mal eure unabhängige Meinung.

Meine Nachbarn bewohnen die Hauptwohnung über meiner Einliegerwohnung. Vor dem Haus sind Hecken gepflanzt (Rhododendron und andere). Das Kinderzimmer, die Küche und das Gästeklo meiner Wohnung befinden sich mit Kellerfenstern direkt dahinter (Wohn-, Schlafzimmer und Bad haben Tageslichtfenster).

Nachdem ich vom Vermieter nahezu Handlungsfreiheit bezüglich der Gestaltung meines Gartens habe, hatte ich mich im Herbst dazu entschlossen, die Büsche vor diesen Kellerfenstern zu stutzen, da diese stetig wachsen und meine Wohnung immer mehr verdunkeln, so dass ich ständig Licht anmache muss. Zudem ist das ganze herabgefallene Laub ein Paradies für Ungeziefer, das sich bei geöffnetem Küchenfenster über eine warme Stube freut. Und der Wind weht mir auch noch den Dreck in die Küche.

Zugegebenermaßen hatte ich für diese Aktion meine Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt. Zwei Büsche hatte ich geschnitten, den Rest wollte ich im Laufe der Woche erledigen.

Daraufhin sprach mich meine Nachbarin an, ob ich autorisiert sei, dies zu tun. Ich hätte schließlich bei Einzug gewusst, dass meine Wohnung dunkel sei. Ihr gefalle dieser Wildwuchs, und wenn ich alles geschnitten hätte, hätte sie ihren Mietvertrag gekündigt! Im ersten Moment war ich total überfahren, habe mich auch sofort für mein unüberlegtes Handeln entschuldigt, auch danach bei meiner Vermieterin. Die meinte, ich solle doch mit der Nachbarin einen Kompromiss finden über die Höhe der Hecke.

Durch Zufall erfuhr ich dann vom Mann der Vermieterin, dass meine Nachbarn die Heckenpflege übernommen hätten, als sie eingezogen waren. Nur - dass davon weder bezüglich Schneiden was zu sehen war noch bezüglich des Wegkehrens des Laubes, das immer für mich liegenblieb. Schließlich liegt das Laub ja auf dem Gehweg vor meinen Fenstern!

Ich weiß, im Prinzip ist das Kindergartenkram, und ich könnte mit den Nachbarn reden, dass sie doch bitte bitte diese Hecken und Sträucher stutzen. Aber zum Einen stört mich hier das Prinzip der Willkür, und wenn sie mit dem Stutzen einverstanden gewesen wären, hätte ja nicht gedroht auszuziehen. Zum anderen weiß ich, dass ihre Wohnung (180 qm) recht teuer zur Miete ist, und daher werden sie von unseren Vermietern die ganze Zeit hofiert, damit sie mit allem zufrieden sind.

Deshalb meine Frage an euch: Wie seht ihr die Sache? Muss ich hinnehmen, dass diese Büsche bis in den Himmel wachsen bzw. wirklich nur soweit zurückgeschnitten werden, so hoch wie sie bei meinem Einzug waren vor zwei Jahren? Die Hecken haben damals schon die Wohnung ziemlich verdunkelt. Hätte ich wirklich damals schon auf das Schneiden der Hecke hinweisen müssen?

Danke im Voraus für eure Meinung.
Mia



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  #2  
Alt 07.02.2009, 12:02
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Mia,

also ich denke, dass hier wirklich nur über einen Kompromiss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Also ich denke schon, dass du ein gewisses Recht hast, die Hecken vor deinen Fenstern aus Gründen der Sparsamkeit (Strom, Dreck, Ungeziefer) stutzen kannst. Problem ist natürlich nur, dass deine Nachbarin wohl damit betraut war, aber nichts getan hat.

Mein Vorschlag:
Setzt Euch einfach mal zu dritt (Vermieter, Nachbarin und du) an einen Tisch und klärt das. Wenn die Nachbarin die Pflege nicht übernimmt, die Sie erledigen wollte und die Ihr zugeteilt wurde, dann kannst du dich ja anbieten.
Und das deine Nachbarin den "Wildwuchs" mag, ist natürlich leicht zu sagen, wenn man dennoch das volle Sonnenlicht in die Wohnung bekommt.

Ohne einen Kompromiss wird es nicht gehen. Und ebenso sollte die Gartengestaltung in die Hand einer Partei gelegt werden, mit der Bitte um Absprache untereinander.


Hoffe war eine kleine Hilfe und freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 07.02.2009, 12:49
mia mia ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.02.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo,

danke für eure Einschätzung. Bezüglich des Gartens ist es so, dass sowohl meine Nachbarn als auch ich je ein separates Stück Gartenfläche besitzen, welches wir nach eigenem Geschmack gestalten dürfen. Ich für meinen Teil habe es ein bisschen angelegt mit Beeten, Blumen, ein Erdbeerfeld etc. Meine Nachbarn haben halt nur wildes Gewächs. Ist ja auch denen ihre Sache.
Bezüglich der Büsche vorm Haus ist es aber so, dass sie ihre Hecke direkt am Eingang wunderschön stutzen ließen (übrigens über einen eigens beschäftigten Gärtner), während mein "Vorplatz" insgesamt das Bild des Jammers abgibt, weil nichts gemacht wird. Das kommt zu diesem Thema Höhnenhecke ja noch dazu. Ich bin bestimmt kein Putzteufel, habe es aber gern etwas gepflegt.

Aber gut, ich werde mal in einer Musestunde mit den Nachbarn reden. Ich hatte die Hoffnung, es gibt zur Argumentation ein gewisses Recht auf eine halbwegs helle Wohnung, falls sie sich querstellen.
Danke
Gruß Mia
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  #4  
Alt 07.02.2009, 16:29
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Das Problem ist ja, dass das Grundstück selbst dem Vermieter gehört. Und wenn vertraglich nichts zur Gestaltung dieser Hecke geregelt ist, dann liegt es auch in seiner Verantwortung dort den Hausfrieden sicherzustellen.

Bei dieser Aussage gehe ich davon aus, dass diese Hecke weder in der Ihrigen Gartenparzelle, noch in der Ihrer Nachbarin steht - sogesagt handelt es sich dabei um eine "Gemeinschaftshecke".

Ich wünsche viel Erfolg beim Finden eines Kompromisses.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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