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Alt 07.02.2009, 16:29
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Das Problem ist ja, dass das Grundstück selbst dem Vermieter gehört. Und wenn vertraglich nichts zur Gestaltung dieser Hecke geregelt ist, dann liegt es auch in seiner Verantwortung dort den Hausfrieden sicherzustellen.

Bei dieser Aussage gehe ich davon aus, dass diese Hecke weder in der Ihrigen Gartenparzelle, noch in der Ihrer Nachbarin steht - sogesagt handelt es sich dabei um eine "Gemeinschaftshecke".

Ich wünsche viel Erfolg beim Finden eines Kompromisses.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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