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Zustimmung für eine Mitbewohnerin
Die Wohnung in der ich wohne wurde zusammen mit dem ganzen Gebäude (insgesamt 5 Wohnungen) zu einer Firma verkauft (April). Ich bin die Hauptmieterin in meiner Wohnung und ich hatte die Zustimmung von dem alten Vermieter eine Mitbewohnerin zu haben. Wenn ich eine neue in Mai hatte, habe ich den neuen Vermieter per E-mail kontaktiert und den Name von der neuen Mitbewohnerin geschickt. Sie haben mir dann mitgeteilt, dass ich in Zukunft zeitnah die Firma informieren sollte, wenn ich eine neue Mitbewohnerin habe. Sie war in der Wohnung 3 Monate (das war bis Anfang August befristet), und jetzt möchte ich eine neue ab September haben. Aber, wenn ich ein E-mail mit dem Namen der neuen Mitbewohnerin geschickt habe, haben sie mir jetzt geantwortet dass „die Zustimmung für die Gründung einer WG wird nicht erteilt”. Ist das erlaubt? Es handelt sich um eine 3-Zimmer Wohnung und ich habe da seit 2008 mit einem Mitbewohner zusammen gewohnt, und seit Anfang 2013 allein als Hauptmieterin.
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#2
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AW: Zustimmung für eine Mitbewohnerin
Hallo,
bitte lesen Sie einmal hier: Aktuelles - Gebrauchsüberlassung an Dritte - Rechtsanwaltskanzlei Kremer Höck und Kollegen Dort gibt es eine relativ gute Erläuterung zum Thema Untermieter im Zusammenhang mit: § 553 BGB - Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte - Mietrecht Mietrecht Einfach
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Stichworte |
hauptmieter, mitbewohner, wohnungsgemeinschaft |
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