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Zustimmung für eine Mitbewohnerin

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 11.08.2014, 18:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2014
Beiträge: 1
Standard Zustimmung für eine Mitbewohnerin

Die Wohnung in der ich wohne wurde zusammen mit dem ganzen Gebäude (insgesamt 5 Wohnungen) zu einer Firma verkauft (April). Ich bin die Hauptmieterin in meiner Wohnung und ich hatte die Zustimmung von dem alten Vermieter eine Mitbewohnerin zu haben. Wenn ich eine neue in Mai hatte, habe ich den neuen Vermieter per E-mail kontaktiert und den Name von der neuen Mitbewohnerin geschickt. Sie haben mir dann mitgeteilt, dass ich in Zukunft zeitnah die Firma informieren sollte, wenn ich eine neue Mitbewohnerin habe. Sie war in der Wohnung 3 Monate (das war bis Anfang August befristet), und jetzt möchte ich eine neue ab September haben. Aber, wenn ich ein E-mail mit dem Namen der neuen Mitbewohnerin geschickt habe, haben sie mir jetzt geantwortet dass „die Zustimmung für die Gründung einer WG wird nicht erteilt”. Ist das erlaubt? Es handelt sich um eine 3-Zimmer Wohnung und ich habe da seit 2008 mit einem Mitbewohner zusammen gewohnt, und seit Anfang 2013 allein als Hauptmieterin.



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  #2  
Alt 14.08.2014, 07:35
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Zustimmung für eine Mitbewohnerin

Hallo,

bitte lesen Sie einmal hier:
Aktuelles - Gebrauchsüberlassung an Dritte - Rechtsanwaltskanzlei Kremer Höck und Kollegen

Dort gibt es eine relativ gute Erläuterung zum Thema Untermieter im Zusammenhang mit:
§ 553 BGB - Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte - Mietrecht


Mietrecht Einfach
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Stichworte
hauptmieter, mitbewohner, wohnungsgemeinschaft

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