Schenkung - Aufteilung bei verstorbenem Kind
Die seit 1999 verwitwete Erblasserin hat drei verheiratete Kinder. Ein Kind ist im Jahre 2010 gestorben und hinterlässt selbst zwei Kinder. 2013 verkauft sie ihr Haus für 115.000 €. Mit Maklerabzügen und notwendigen Gebühren bleiben ca. 112.500 € übrig. 90.000 € werden wie folgt verschenkt:
30.000 € an Kind 1, 10.000 € an dessen Ehepartner
30.000 € an Kind 2, 10.000 € an dessen Ehepartner
jeweils 5.000 € an die beiden Kinder des Verstorbenen
Der Rest (22.500 €) wird von der Erblasserin selbst einbehalten. Weiteres Vermögen besteht nicht.
Zwei Jahre später stirbt die Erblasserin. Der Rest der 22.500 € wird als Erbfall zwischen Kind 1, Kind 2 und den beiden Kindern des Verstorbenen gedrittelt.
Die beiden Kinder des Verstorbenen stellen nun auch Anspruch auf die Schenkung von 90.000 €, von denen nur 10.000 € insgesamt innerhalb der Schenkung ausgezahlt wurden.
Nach meiner Rechnung würde dies bedeuten:
90.000 € - 20% / 3 – 10.000 € = 14.000 €. (jeweils 7.000 € Anspruch für die Erbfolger).
Nun stellt sich die Frage:
Ist diese Berechnung korrekt?
Welche Rolle spielen die 2x ausgezahlten 10.000 € an die Ehepartner der beiden noch lebenden Kinder? Sind diese aus der evtl. Anspruchssumme herauszunehmen, so dass nunmehr über 70.000 € verhandelt werden muss (entspricht 23.333 € - 20% - 10.000 € = 8.666 €)?
Sind die beiden Kinder des Verstorbenen überhaupt als vollwertige Erben zu werten?
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