Hallo, ich glaube ich verstehe die Frage nicht richtig ...
denn grundsätzlich ist es beim
Berliner Testament so, dass im Erbfall alles Vermögen nebst Schulden an den überlebenden Ehegatten geht. Die Kinder werden als Nacherben berücksichtigt. In diesem Fall ist eine anteilige Zuordnung also garnicht notwendig ...
Wieso wollen die Kinder denn den Pflichtteil einfordern? Ist das für Sie nicht von Nachteil? Wurden Sie enterbt?
Sie sagten: "Kinder sind im Testament nicht aufgeführt" - wer soll denn dann erben, wenn auch der zweite Ehegatte verstirbt?
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach