AW: Vorgehen GAG rechtens?
Hallo Maria Gabriella,
die Frage ist, wie dieser Mietpreisnachlass begründet wurde und ob es hierzu vertragliche Regelungen gibt, denn es scheint sich in deinem Fall ja nicht um eine Mieterhöhung zu handeln, sondern um den Wegfall eines vereinbarten Nachlasses.
Vielleicht kann ich durch bessere Schilderung des Sachverhalts eine konkretere Meinung dazu bilden.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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